Anmeldung


 
 
 

  NIEMAND IST VERPFLICHTET SEIN VERMÖGEN SO ZU VERWALTEN
ODER SEINE ERTRAGSQUELLEN SO ZU BEWIRTSCHAFTEN,
DASS DEM STAAT DADURCH HOHE STEUERN ZUFLIESSEN! 
 
 

 
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)

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